DG Deutsche Gutachten AG
Standort Stuttgart
 

Energieausweis

In Deutschland ist seit dem 1. Mai 2014 ein Energieausweis für die Neuvermietung und den Verkauf von Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Als Eigentümer eines Gebäudes sind Sie verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes und hilft somit dabei, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Dabei wird auch zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden unterschieden.


Ein verbrauchsorientierter Energieausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der Vergangenheit, die aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre aller Wohneinheiten gewonnen werden. Da der Endenergieverbrauch aus diesen Daten ermittelt wird, ist er stark vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig. Ein Verbrauchsausweis kann jedoch nur für Immobilien erstellt werden, die mehr als 4 Wohneinheiten besitzen oder nach dem 1. November 1977 erbaut wurden. Falls keine Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsperioden vorliegen, kann kein Verbrauchsausweis erstellt werden.
Im Gegensatz dazu bewertet ein Energiebedarfsausweis die Bausubstanz einer Immobilie und ermittelt anhand dieser Informationen den voraussichtlichen Energiebedarf für einen Standard-Nutzer. Hierfür werden Bauteile wie Wände, Fenster, Dach und Heizungsanlage auf ihre energetische Beschaffenheit untersucht. Ein Bedarfsausweis muss für Immobilien erstellt werden, die weniger als 5 Wohneinheiten besitzen oder vor dem 1. November 1977 errichtet wurden. Wenn keine Verbrauchsdaten für eine Immobilie vorliegen, muss auch ein Bedarfsausweis erstellt werden.


Für Nicht-Wohngebäude gelten diese Regelungen nicht. Es ist immer möglich, einen Verbrauchsausweis zu erstellen, sofern die Energieverbrauchsdaten verfügbar sind. Bei Nicht-Wohngebäuden werden neben den Heiz- und Warmwasserverbrauchsdaten auch die Stromverbräuche benötigt, um einen aussagekräftigen Verbrauchsausweis zu erstellen.


Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht zu den Konditionen der einzelnen Energieausweise:




Art

Preis

Erfassungsbogen

Wohngebäude Verbrauchsausweis

49,- inkl. MwSt.

Verbrauch-Wohngebäude

Wohngebäude Bedarfsausweis

249,- inkl. MwSt.

Bedarf-Wohngebäude

Nicht-Wohngebäude Verbrauchsausweis

249,- inkl. MwSt.

Verbrauch-Nicht-Wohngebäude

Nicht-Wohngebäude Bedarfsausweis

Auf Anfrage, je nach Immobilienart

Auf Anfrage

 


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